Bleaching – Zahnaufhellung

Schöne und strahlend weiße Zähne sind der Wunsch der meisten Menschen, gelten sie doch gemeinhin als Ausdruck von Vitalität und Gesundheit. In den seltensten Fällen sind jedoch die natürlichen Zähne reinweiß, im Gegenteil. Im Laufe der Zeit lagern sich im Zahnschmelz Farbpartikel aus Nahrungs- und Genussmitteln an, welche zu unschönen Verfärbungen führen können. Diesen Verfärbungen können wir bequem und unkompliziert mit einer Bleaching-Behandlung in unserer Praxis in Hamburg-Bergstedt entgegenwirken. Unter Bleaching versteht man die kosmetische Aufhellung der natürlichen Zahnfarbe mit einem chemischen Bleichmittel, ohne dass hierdurch der Zahnschmelz angegriffen wird. In aller Regel sollte vor dem Bleaching eine professionelle Zahnreinigung erfolgen.

✓ Welche Bleaching-Methoden werden angeboten?

Eine Variante ist das In-Office Bleaching, also die Zahnaufhellung bei uns in der Praxis. Hierbei tragen wir das Bleichmittel in einer hohen Dosis auf einzelne Zähne oder die gesamte Zahnreihe auf und sorgen durch zusätzliche Hilfsmittel wie UV-Licht dafür, dass die Zahnaufhellung besonders schnell, effektiv, und gleichzeitig schonend erfolgt.

Die Alternative zum In-Office Bleaching ist das sogenannte Home-Bleaching. Dabei füllt der Anwender selbst das vergleichsweise schwach konzentrierte Bleaching-Gel in speziell angefertigte Schienen, um diese dann über einen vorgegebenen Zeitraum zu tragen und das Gel einwirken zu lassen. Auch bei Anwendung des Home-Bleaching sollte vorher eine zahnärztliche Kontrolle erfolgen.

✓ Bleaching – Verträglichkeit

Die Bleaching-Behandlung gilt im allgemeinen als gut verträglich und besonders risikoarm, Schwangere sollten aber trotzdem darauf verzichten. Desweiteren kann es in Einzelfällen zu gesteigerter Empfindlichkeit gegen Kälte, Wärme, süß und sauer kommen. Patienten mit generell schmerzempfindlichen Zähnen raten wir daher von einer kosmetischen Zahnaufhellung ab.

✓ Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Bleaching?

Beim Bleaching handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung, eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung findet deshalb nicht statt. Bei Premium-Tarifen der privaten Krankenversicherer ist das Bleaching gelegentlich Teil eines Zahnzusatzvertrags, so dass Sie die Kostenübernahme privat absichern können.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über Bleaching – Zahnaufhellung in der Zahnarztpraxis Bergstedt erfahren? Dann lassen Sie sich individuell von uns beraten. Rufen Sie uns jetzt unter Telefon 040-6048084 an. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Anruf: 040 - 6048084

Volksdorfer Damm 271
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